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Verkehrstipps last update: 4/05
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Neues Verkehrszeichen |
Seitenstreifen befahren Hier muß der Seitenstreifen der Autobahn als rechte Fahrspur mit genutzt werden!
Es wird durch ein weiteres Schild aufgehoben |
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Handyverbot am Steuer |
| Ab 1. April 2001 wird die Handybenutzung am Steuer ohne eine
geeignete Freisprecheinrichtung teuer. Nach der neuen Verordnung kostet der Anruf 40,- EUR Bußgeld und 1 Punkt.
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Vorsicht an der Haltstelle |
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Nicht ganz neu, aber weitgehend unbeachtet - An Bushaltstellen darf
an haltenden Bussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht in beiden Richtungen nur im Schritttempo
und unter Ausschluss von Gefährdung und Behinderung der zu- oder aussteigenden Fahrgäste
vorbeigefahren werden. Übrigens Schrittgeschwindigkeit bedeutet maximal 7 km/h! |
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Verhalten im Kreisverkehr |
| Seit dem 1. Februar 2001 gilt: Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr
ist nicht zu blinken. Dafür ist ein Ausfahren aus dem Kreisel rechtzeitig durch Rechtsblinken
anzuzeigen. Ein Linksblinken ist unzulässig. |
Neue Promillegrenze ab 1. April 2001 |
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Seit dem 1. April 2001 gilt die neue Promillegrenze von 0,5!
Ein Vergehen wird mit 250-750 EUR Bußgeld und 1-4 Monate Fahrverbot bestraft. |
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