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Verkehrstipps last update: 4/05
 
Seitenstreifen befahren
Neues Verkehrszeichen
Seitenstreifen befahren
Hier muß der Seitenstreifen der Autobahn als rechte Fahrspur mit genutzt werden!
Es wird durch ein weiteres Schild aufgehoben

Handyverbot am Steuer
Ab 1. April 2001 wird die Handybenutzung am Steuer ohne eine geeignete Freisprecheinrichtung teuer. Nach der neuen Verordnung kostet der Anruf 40,- EUR Bußgeld und 1 Punkt.

Vorsicht an der Haltstelle
Nicht ganz neu, aber weitgehend unbeachtet - An Bushaltstellen darf an haltenden Bussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht in beiden Richtungen nur im Schritttempo und unter Ausschluss von Gefährdung und Behinderung der zu- oder aussteigenden Fahrgäste vorbeigefahren werden.
Übrigens Schrittgeschwindigkeit bedeutet maximal 7 km/h!

Verhalten im Kreisverkehr
Seit dem 1. Februar 2001 gilt: Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr ist nicht zu blinken. Dafür ist ein Ausfahren aus dem Kreisel rechtzeitig durch Rechtsblinken anzuzeigen. Ein Linksblinken ist unzulässig.

Neue Promillegrenze ab 1. April 2001
ab 0,5 Promille
Seit dem 1. April 2001 gilt die neue Promillegrenze von 0,5!
Ein Vergehen wird mit 250-750 EUR Bußgeld und 1-4 Monate Fahrverbot bestraft.